Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.10.2017Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AVRAG §7d Abs1Rechtssatz
Aus den vorgelegten Lohnzetteln lässt sich nicht entnehmen, welcher Teil des Lohnes die Tätigkeit in Österreich und welcher Teil die Tätigkeit in Rumänien betrifft. Nur wenn die Ausländer – was im vorliegenden Fall aber nicht anzunehmen war – ein ganzes Monat in Österreich gearbeitet hätten, dann könnte aus den für ein ganzes Monat vorzulegenden Lohnzetteln Rückschlüsse auf den tatsächlich geleisteten Lohn für die Tätigkeit in Österreich geschlossen werden. Im vorliegenden Fall kann nun allein aus den im Verfahren vorgelegten Lohnzetteln (mit den dort aufscheinenden Gesamtbeträgen) nicht auf eine Unterentlohnung der Dienstnehmer für die Beschäftigungszeit in Österreich geschlossen werden.
Schlagworte
Unterentlohnung; Lohnunterlagen; Arbeitszeitaufzeichnungen; fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen; Lohn- und Sozialdumping; Einstellung in dubio; Ausländer keinen ganzen Monat hindurch im Inland beschäftigtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.041.036.8692.2017Zuletzt aktualisiert am
05.12.2017