RS Vwgh 2017/10/24 Ra 2016/10/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2017
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E13301400
E3R E15202000
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4
EURallg
VwGG §34 Abs1
32006R1924 Lebensmittel nährwert- gesundheitsbezogene Angaben Art2 Abs2 Z5
32006R1924 Lebensmittel nährwert- gesundheitsbezogene Angaben Art2 Abs2 Z6

Rechtssatz

Die Frage, ob Angaben iSd Art. 2 Abs. 2 Z 5 bzw. 6 Verordnung 1924/2006 vorliegen, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht bzw. dass der Verzehr einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels oder eines Lebensmittelbestandteils einen Risikofaktor für die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen deutlich senkt, ist jeweils anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016100097.L01

Im RIS seit

10.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten