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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §51 Abs2;Rechtssatz
Die Frage, ob ein ärztliches Attest in seiner konkreten Ausgestaltung ein einem anderen Gutachten gleichwertiges ärztliches Sachverständigengutachten darstellt oder nicht, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, welche die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen vermag, wenn das VwG diese Frage vertretbar gelöst hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120112.L01Im RIS seit
04.12.2017Zuletzt aktualisiert am
14.02.2019