RS Vwgh 2017/10/25 Ra 2017/12/0112

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Veröffentlicht am 25.10.2017
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §51 Abs2;
B-VG Art133 Abs4;
GehG 1956 §12c Abs1 Z2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, ob ein ärztliches Attest in seiner konkreten Ausgestaltung ein einem anderen Gutachten gleichwertiges ärztliches Sachverständigengutachten darstellt oder nicht, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, welche die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen vermag, wenn das VwG diese Frage vertretbar gelöst hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120112.L01

Im RIS seit

04.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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