RS Vwgh 2017/10/25 Ra 2016/12/0100

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Veröffentlicht am 25.10.2017
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Index

L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
DPL NÖ 1972 §52;
DPL NÖ 1972 §71;

Rechtssatz

Einer vorangehenden bescheidmäßigen Entscheidung über einen Bezugsanspruch bedarf es dann, wenn sich die Rechtsfrage seiner Gebührlichkeit stellt, über welche im Streitfall mit Bescheid der zuständigen Dienstbehörde zu entscheiden ist (vgl. VwGH 21.12.2016, Ra 2016/12/0005; VwGH 17.4.2013, 2012/12/0160; VwGH 13.9.2017, Ra 2017/12/0006).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016120100.L01

Im RIS seit

04.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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