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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Einer vorangehenden bescheidmäßigen Entscheidung über einen Bezugsanspruch bedarf es dann, wenn sich die Rechtsfrage seiner Gebührlichkeit stellt, über welche im Streitfall mit Bescheid der zuständigen Dienstbehörde zu entscheiden ist (vgl. VwGH 21.12.2016, Ra 2016/12/0005; VwGH 17.4.2013, 2012/12/0160; VwGH 13.9.2017, Ra 2017/12/0006).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016120100.L01Im RIS seit
04.12.2017Zuletzt aktualisiert am
05.12.2017