Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
31.07.2017Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §7 Abs2 Z2Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 01.07.1997, Zl. 97/08/0005, ausgesprochen hat, wird das Wesen des Lebensgemeinschaft darin erblickt, dass es sich um einen eheähnlichen Zustand handelt, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, wie Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch wie in der Ehe, bei der die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen.
Schlagworte
Mindestsicherung; Bedarfsgemeinschaft, Lebensgemeinschaft, Lebensgefährte, Lebensverhältnisse, Wohnverhältnisse, Meldung, WohnsitzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.242.038.RP24.6778.2017Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017