Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.10.2017Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;Norm
BAO §85Rechtssatz
Wird ein verfahrenseinleitender Antrag, über den bereits in einem Bescheid abgesprochen wurde, im Rechtsmittelverfahren zurückgezogen, hat dies zur Folge, dass damit auch die Grundlage für den diesbezüglich ergangenen Bescheid nachträglich wegfällt. Rückwirkend ergibt sich daraus, dass der jeweils konkret bekämpfte Bescheid nicht ergehen hätte dürfen und ist dieser daher ersatzlos aufzuheben (vgl Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar5, § 279, RZ 6; UFSS 02.03.2005, RV/0281-S/04; UFSW 29.09.2010, RV/3944-Q/09; ua.)
Schlagworte
Feststellungsantrag; Zurückziehung eines Antrages im Rechtsmittelverfahren;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2015.20.1677.22Zuletzt aktualisiert am
27.11.2017