RS Lvwg 2017/10/25 LVwG-2015/20/1677-22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.10.2017

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;

Norm

BAO §85
BAO §279

Rechtssatz

Wird ein verfahrenseinleitender Antrag, über den bereits in einem Bescheid abgesprochen wurde, im Rechtsmittelverfahren zurückgezogen, hat dies zur Folge, dass damit auch die Grundlage für den diesbezüglich ergangenen Bescheid nachträglich wegfällt. Rückwirkend ergibt sich daraus, dass der jeweils konkret bekämpfte Bescheid nicht ergehen hätte dürfen und ist dieser daher ersatzlos aufzuheben (vgl Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar5, § 279, RZ 6; UFSS 02.03.2005, RV/0281-S/04; UFSW 29.09.2010, RV/3944-Q/09; ua.)

Schlagworte

Feststellungsantrag; Zurückziehung eines Antrages im Rechtsmittelverfahren;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2015.20.1677.22

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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