RS OGH 2017/9/21 12Os97/17g

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Veröffentlicht am 21.09.2017
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Norm

SMG §28a Abs2 Z1
TilgG §1 Abs4

Rechtssatz

Zwar stellt § 28a Abs 2 Z 1 SMG – ähnlich wie § 70 Abs 1 Z 3 zweiter Fall StGB – auf das Vorliegen einer Vorverurteilung im Tatzeitpunkt ab, einer Feststellung des Vorliegens dieser Voraussetzung steht im Fall einer zwischen Tatbegehung und Urteilsfällung eingetretenen Tilgung jedoch das prozessuale Hindernis des in § 1 Abs 4 TilgG normierten Beweisverbots entgegen.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 97/17g
    Entscheidungstext OGH 21.09.2017 12 Os 97/17g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131693

Im RIS seit

27.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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