Norm
SMG §28a Abs2 Z1Rechtssatz
Zwar stellt § 28a Abs 2 Z 1 SMG – ähnlich wie § 70 Abs 1 Z 3 zweiter Fall StGB – auf das Vorliegen einer Vorverurteilung im Tatzeitpunkt ab, einer Feststellung des Vorliegens dieser Voraussetzung steht im Fall einer zwischen Tatbegehung und Urteilsfällung eingetretenen Tilgung jedoch das prozessuale Hindernis des in § 1 Abs 4 TilgG normierten Beweisverbots entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131693Im RIS seit
27.11.2017Zuletzt aktualisiert am
14.02.2018