Norm
StPO §123Rechtssatz
MRT und Röntgenuntersuchungen stellen geeignete Methoden der medizinischen Altersdiagnostik dar und sind bei Zweifeln über das Alter eines Beschuldigten als geringfügiger Eingriff ISd § 123 Abs 3 StPO bei Einhaltung der in § 123 Abs 4 und 5 StPO normierten Voraussetzungen auch gegen den Willen des Beschuldigten zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2017:RW0000883Im RIS seit
06.12.2017Zuletzt aktualisiert am
06.12.2017