Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.11.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z11Rechtssatz
Gemäß § 43a Abs. 1 Z 2 NAG (bzw. 61 Abs. 1 Z 2 NAG) muss bei der selbständigen Tätigkeit als Künstler der Unterhalt durch das Einkommen mit der künstlerischen Tätigkeit gedeckt werden. Zwar ist eine Haftungserklärung auch im Fall eines selbstständigen Künstlers zulässig, aber in Ansehung der oben zitierten Regelung kann eine solche Haftungserklärung lediglich zur Absicherung des Lebensunterhalts im Sinn der in § 11 Abs. 5 NAG angeführten Richtsätze als allgemeine Erteilungsvoraussetzung dienen (vgl. dazu auch die Ausführungen von Peyrl in Abermann/Czech/Kind/Peyrl, NAG zu § 61 Rz 11). Bei den in § 43a Abs. 1 Z 2 NAG genannten Voraussetzungen handelt es sich hingegen um besondere Voraussetzungen.
Schlagworte
Haftungserklärung, Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, besondere Erteilungsvoraussetzungen, Unterhalt, KunstfreiheitAnmerkung
VfGH v. 11.6.2018, E 4360/2017European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.060.6446.2017Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018