Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
03.11.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z11Rechtssatz
Eine pauschale Berufung auf die Kunstfreiheit ist in Ansehung der gesetzlich geschaffenen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt nicht zielführend, weil eine intentionale Beschränkung der Kunstfreiheit damit nicht erkennbar ist. Vielmehr stellt die Regelung des § 43a Abs. 1 Z 2 NAG im Sinne eines geordneten Fremdenwesens grundsätzlich darauf ab, dass kein anderer Aufenthaltszweck als der der Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit mit dem Aufenthalt verfolgt wird.
Schlagworte
Haftungserklärung, Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, besondere Erteilungsvoraussetzungen, Unterhalt, KunstfreiheitAnmerkung
VfGH v. 11.6.2018, E 4360/2017European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.060.6446.2017Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018