RS Vwgh 2017/10/19 Ra 2017/20/0290

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2017
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs2;
ZustG §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0077 E 27. Februar 2001 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Hinterlegung ohne dem Gesetz entsprechende schriftliche Verständigung iSd § 17 Abs 2 ZustG entfaltet keine Rechtswirkungen und erlaubt eine Sanierung des damit unterlaufenen Zustellmangels nur nach Maßgabe des § 7 ZustG (Hinweis E 26.5.1997, 96/17/0063).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017200290.L04

Im RIS seit

22.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten