RS Pvak 2017/8/7 A 8-PVAB/17

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Veröffentlicht am 07.08.2017
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Norm

PVG §2 Abs3
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Keine Zuständigkeit der PVAB zur Prüfung der Geschäftsführung gewerkschaftlicher Organisationen

Rechtssatz

Insoweit sich der Antrag in seinem Punkt 5 gegen D in seiner Funktion als Vorsitzender der gewerkschaftlichen Landesvertretung richtet, ist festzustellen, dass sich die Prüfungsbefugnis - und damit die Zuständigkeit - der PVAB nur auf PVO und nicht auf gewerkschaftliche Organisationen erstreckt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.8.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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