Norm
PVG §2 Abs3Schlagworte
Keine Zuständigkeit der PVAB zur Prüfung der Geschäftsführung gewerkschaftlicher OrganisationenRechtssatz
Insoweit sich der Antrag in seinem Punkt 5 gegen D in seiner Funktion als Vorsitzender der gewerkschaftlichen Landesvertretung richtet, ist festzustellen, dass sich die Prüfungsbefugnis - und damit die Zuständigkeit - der PVAB nur auf PVO und nicht auf gewerkschaftliche Organisationen erstreckt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:A.8.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
22.11.2017