RS Pvak 2017/9/5 B 6-PVAB/17

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Veröffentlicht am 05.09.2017
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Norm

PVG §9 Abs1
PVG §9 Abs1 lito

Schlagworte

Mitwirkung bei der Errichtung und beim Umbau von Amtsgebäuden bereits im Planungsstadium; frühere Einbindung des DA im beiderseitigen Interesse gelegen

Rechtssatz

Eine möglichst frühe Einbindung des DA ermöglicht in der Folge raschere Entscheidungsprozesse innerhalb des PVO und wäre somit auch im Interesse des DL gelegen, auch wenn das gesetzliche Mitwirkungsrecht des DA nach § 9 Abs. 1 lit. o PVG erst dann ausgelöst wird, wenn ein Bauplan oder zumindest eine beurteilungsfähige Planunterlage vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.6.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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