RS Pvak 2017/10/16 B 8-PVAB/17

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Veröffentlicht am 16.10.2017
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Norm

PVG §41 Abs4

Schlagworte

Beschwerdelegitimation von PVO wegen PV-Verletzung durch DG-Organ

Rechtssatz

Nach der bisherigen Rechtsprechung der PVAK, an der die PVAB unverändert festhält, muss die behauptete PVG-Verletzung durch ein Organ des DG gegen das Beschwerde führende Organ gerichtet gewesen sein. Im vorliegenden Fall hat der FA – und nicht der DA - Beschwerde erhoben, obwohl allfällige Verletzungen des PVG auf der Ebene der Dienststelle gegenüber dem DA und nicht gegenüber dem FA gesetzt wurden.

Der FA ist zur Beschwerde an die PVAB wegen Verletzung des PVG gegenüber dem DA nicht berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.8.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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