RS Pvak 2017/10/16 B 7-PVAB/17

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Veröffentlicht am 16.10.2017
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Norm

PVG §41 Abs4

Schlagworte

Beschwerdelegitimation von PVO wegen PVG-Verletzung durch DG-Organ

Rechtssatz

Nach der bisherigen Rechtsprechung der PVAK, an der die PVAB unverändert festhält, muss die behauptete PVG-Verletzung durch ein Organ des DG gegen das Beschwerde führende Organ gerichtet gewesen sein. Im vorliegenden Fall hat der FA – und nicht der DA - Beschwerde gegen A eingebracht, der dem DA beim Kdo X als Dienststellenleiter (DL) gegenüberstand. Allfällige Verletzungen des PVG durch A auf der Ebene der Dienststelle X wurden gegenüber dem DA und nicht gegenüber dem FA gesetzt. Der FA ist zur Beschwerde an die PVAB nach § 41 Abs. 4 PVG wegen Verletzung des PVG gegenüber dem DA nicht berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.7.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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