Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
13.11.2017Norm
ASVG §49 Abs3 Z28Rechtssatz
Rechtssatz 2
Bereits der Weg zwischen Wohnung und Trainings- oder Spielstätte ("Anreise zum Training / Wettkampf / Spiel") stellt eine Reise im iSd § 49 Abs. 3 Z 28 ASVG dar und auch ist ein diesbezüglicher Nachweis der damit verbundenen konkreten Aufwendungen nicht erforderlich.
Schlagworte
Anwendungsbereich, Aufwandsentschädigung, Reisekosten, RevisionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:L511.2128936.1.02Zuletzt aktualisiert am
22.11.2017