RS Bvwg 2017/10/25 L507 2147852-1

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Veröffentlicht am 25.10.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.10.2017

Norm

BFA-VG §52 Abs1

Rechtssatz

Rechtssatz 1

Im vorliegenden Verfahren wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 52 BFA-VG von Amts wegen ein kostenloser Rechtsberater beigegeben, mit dessen Unterstützung auch die vorliegende Beschwerde eingebracht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass bereits durch die Bestellung eines Rechtsberaters und im Hinblick auf dessen in § 52 Abs. 2 BFA-VG geregelten Aufgabenbereich eine zweckmäßige und ausreichende Wahrung der Interessen der beschwerdeführenden Partei gewährleistet ist. Nach Ansicht des erkennenden Gerichts ist aus § 52 BFA-VG ein Anspruch auf die Bestellung eines weiteren Verfahrenshelfers bzw. auf Umbestellung eines bereits bestellten Verfahrenshelfers nicht ableitbar.

In Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage für die Umbestellung eines dem Beschwerdeführer bereits beigegebenen Rechtsberaters war der Antrag als unzulässig zurückzuweisen.

Schlagworte

Antragsbegehren, Rechtsberater, Rechtsgrundlage, Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2017:L507.2147852.1.01

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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