RS OGH 2017/9/14 6R115/17z

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Veröffentlicht am 14.09.2017
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Norm

ZPO §43 Abs1

Rechtssatz

Es genügt, wenn bei der Beurteilung des Prozessausgangs von runden Bruchzahlen ausgegangen wird. Eine genaue prozentmäßige Berechnung ist nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2017:RL0000186

Im RIS seit

16.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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