RS OGH 2017/10/12 6Ra55/17f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.2017
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Norm

ZPO §41

Rechtssatz

Während des Verfahrens eingeholte Privatgutachten (zum Zwecke der Überprüfung vorliegender Gerichtsgutachten) sind nur in Ausnahmefällen ersatzfähig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2017:RG0000144

Im RIS seit

16.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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