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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Beachte
Besprechung in:DRdA 6/2018, 486 - 490;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof geht bei "Leiharbeitsverhältnissen" trotz der vereinbarungsgemäßen Leistungserbringung im Betrieb eines Dritten von der (weiteren) Dienstgebereigenschaft des Verleihers aus, weil der Dienstnehmer nur diesem gegenüber zur Erbringung von Dienstleistungen vertraglich verpflichtet sei, der Dienstnehmer der Zurverfügungstellung an den Dritten zugestimmt habe und die Gebundenheit gegenüber dem Dritten nur die Konkretisierung der gegenüber dem Verleiher unverändert weiter bestehenden persönlichen Abhängigkeit darstelle (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 1985, 84/08/0070, VwSlg 11778 A/1985).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014080046.J03Im RIS seit
15.11.2017Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019