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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Beachte
Besprechung in:DRdA 6/2018, 486 - 490;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall erhält der Dienstnehmer für die Tätigkeit im Betrieb einer GmbH ein regelmäßiges Entgelt. Dass er das Entgelt nicht direkt von der GmbH selbst ausbezahlt bekommt, sondern von dritter Seite bezieht (wobei Letztgenannte die Kosten laufend von der GmbH rückerstattet erhält), ist für die Beurteilung der Dienstgebereigenschaft im Sinn des § 35 Abs. 1 ASVG nicht von Relevanz (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2012, 2009/08/0254).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014080046.J01Im RIS seit
15.11.2017Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019