RS Vwgh 2017/9/7 Ro 2014/08/0046

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Veröffentlicht am 07.09.2017
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Beachte

Besprechung in:DRdA 6/2018, 486 - 490;

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall erhält der Dienstnehmer für die Tätigkeit im Betrieb einer GmbH ein regelmäßiges Entgelt. Dass er das Entgelt nicht direkt von der GmbH selbst ausbezahlt bekommt, sondern von dritter Seite bezieht (wobei Letztgenannte die Kosten laufend von der GmbH rückerstattet erhält), ist für die Beurteilung der Dienstgebereigenschaft im Sinn des § 35 Abs. 1 ASVG nicht von Relevanz (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2012, 2009/08/0254).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014080046.J01

Im RIS seit

15.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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