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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24a;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/18/0279Rechtssatz
Liegt nur eine (gemeinsame) Revision vor, war die Gebühr nach § 24a VwGG nur einmal zu entrichten und daher auch nur einmal zuzuerkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017180278.L02Im RIS seit
15.11.2017Zuletzt aktualisiert am
22.01.2018