RS Lvwg 2017/6/7 LVwG 70.20-1378/2017

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Veröffentlicht am 07.06.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.06.2017

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §11a Abs6
AsylG 2005 §55
AsylG 2005 §58 Abs13

Rechtssatz

Als Erteilungsvoraussetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft normiert

§ 11a Abs 6 StbG 1985 unter anderem einen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet. Wie aus § 58 Abs 13 AsylG 2005 aber hervorgeht, begründen Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß §§ 55 bis 57 AsylG 2005 kein Aufenthalts- oder Bleiberecht, was dazu führt, dass in jenem Zeitraum, in welchem über den Antrag entschieden wird, kein rechtmäßiger Aufenthalt vorliegt.

Schlagworte

Erteilungsvoraussetzung Staatsbürgerschaft, rechtmäßiger Aufenthalt, Zeiten des Verwaltungsverfahrens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.70.20.1378.2017

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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