Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.06.2017Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §11a Abs6Rechtssatz
Als Erteilungsvoraussetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft normiert
§ 11a Abs 6 StbG 1985 unter anderem einen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet. Wie aus § 58 Abs 13 AsylG 2005 aber hervorgeht, begründen Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß §§ 55 bis 57 AsylG 2005 kein Aufenthalts- oder Bleiberecht, was dazu führt, dass in jenem Zeitraum, in welchem über den Antrag entschieden wird, kein rechtmäßiger Aufenthalt vorliegt.
Schlagworte
Erteilungsvoraussetzung Staatsbürgerschaft, rechtmäßiger Aufenthalt, Zeiten des VerwaltungsverfahrensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.70.20.1378.2017Zuletzt aktualisiert am
13.11.2017