TE Lvwg Erkenntnis 2017/8/11 KLVwG-1254-1255/2/2017

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 11.08.2017
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten