Norm
ABGB §851Rechtssatz
Das Feststellungsbegehren einer nach § 851 Abs 2 ABGB erhobenen Klage kann sich auch mit dem Grenzverlauf laut außerstreitigem Grenzfestsetzungsbeschluss decken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131681Im RIS seit
06.11.2017Zuletzt aktualisiert am
06.11.2017