Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
23.02.2017Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfLG Tir 1996 §37 Abs7Rechtssatz
Dafür, dass es auf § 86d TFLG 1996 gestützt auch möglich sein sollte, einen Entschädigungsanspruch aufgrund der Zuordnung des Substanzwertes zur Gemeinde bei der Agrarbehörde geltend zu machen, fehlen jegliche Anhaltspunkte.
Schlagworte
Substanzwert, Streitigkeit aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, entschädigungslose Legalenteignung; legislatives Unrecht;Anmerkung
Mit Beschluss vom 28.09.2017, Z E 1139/2017-5, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 23.02.2017, Z LVwG-2016/35/2363-1, erhobenen Beschwerden ab.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2016.35.2363.1Zuletzt aktualisiert am
22.11.2017