Norm
ABGB §1333 Abs2Rechtssatz
Die selbständige klageweise Geltendmachung von Inkassokosten gemäß § 1333 Abs 2 ABGB entspricht einer in TP 2 RATG genannten Klage auf Zahlung des Entgeltes für Arbeiten und Dienste; es handelt sich nach ihrem Inhalt um keine "Schadenersatzklage" im Sinne des anwaltlichen Tarifrechtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00469:2017:RRI0000048Im RIS seit
31.10.2017Zuletzt aktualisiert am
31.10.2017