RS OGH 2017/3/28 14R20/17t

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Veröffentlicht am 28.03.2017
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Norm

ABGB §1333 Abs2
RATG TP2

Rechtssatz

Die selbständige klageweise Geltendmachung von Inkassokosten gemäß § 1333 Abs 2 ABGB entspricht einer in TP 2 RATG genannten Klage auf Zahlung des Entgeltes für Arbeiten und Dienste; es handelt sich nach ihrem Inhalt um keine "Schadenersatzklage" im Sinne des anwaltlichen Tarifrechtes.

Entscheidungstexte

  • 14 R 20/17t
    Entscheidungstext LG Ried/Innkreis 28.03.2017 14 R 20/17t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2017:RRI0000048

Im RIS seit

31.10.2017

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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