TE Bvwg Erkenntnis 2017/10/19 W189 2132696-1

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Veröffentlicht am 19.10.2017
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Entscheidungsdatum

19.10.2017

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
AsylG 2005 §34 Abs4

Spruch

W189 2132696-1/22E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 19.09.2017 MÜNDLICH VERKÜNDETEN

ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. RIEPL über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, XXXX geb. XXXX , XXXX geb. XXXX, XXXX geb. XXXX, StA. Somalia, gegen Spruchpunkt I. der Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 03.08.2016, Zl. 1049248909-151700330, 1049250907-151700399,1049250700-151700372, 1049250003-151700415 zu Recht erkannt:

A)

Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX geb. XXXX , XXXX geb. XXXX, XXXX geb. XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie XXXX, geb. XXXX gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 4 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX, XXXX XXXX, XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl. I Nr. 24/2017, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 19.09.2017 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die Beschwerdeführer am 19.09.2017 ausdrücklich verzichtet wurde und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl keinen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Niederschrift stellte.

Schlagworte

Asylgewährung von Familienangehörigen, gekürzte Ausfertigung,
mündliche Verkündung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2017:W189.2132696.1.00

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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