RS Pvak 2016/11/2 G 2-PVAB/16

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Veröffentlicht am 02.11.2016
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Norm

PVG §10 Abs7

Schlagworte

Persönliche Beratung der Leiter/innen der Zentralstellen mit dem ZA; keine Delegationsmöglichkeit

Rechtssatz

Die in § 10 Abs. 7 PVG im Konfliktfall zwingend angeordnete Beratung der Leiter/innen der Zentralstellen mit dem zuständigen ZA kann nicht an sachlich zuständige Organe der Zentralstelle delegiert werden, sondern ist nach dem klaren Wortlaut des PVG persönlich von den Leiter/innen der Zentralstellen vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2016:G.2.PVAB.16

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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