Norm
PVG §10 Abs7Schlagworte
Persönliche Beratung der Leiter/innen der Zentralstellen mit dem ZA; keine DelegationsmöglichkeitRechtssatz
Die in § 10 Abs. 7 PVG im Konfliktfall zwingend angeordnete Beratung der Leiter/innen der Zentralstellen mit dem zuständigen ZA kann nicht an sachlich zuständige Organe der Zentralstelle delegiert werden, sondern ist nach dem klaren Wortlaut des PVG persönlich von den Leiter/innen der Zentralstellen vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:G.2.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
10.01.2017