Norm
PVG §21 Abs3 litbSchlagworte
Erlöschen der Mitgliedschaft zum DA; endgültige Beendigung der Ausübung des Mandats in laufender Funktionsperiode durch Verzicht; Widerruf des Verzichts nicht möglichRechtssatz
Mit Erlöschen der Mitgliedschaft zum DA durch Verzicht gemäß § 21 Abs. 3 lit. b PVG wird die Ausübung des Mandats im DA für die Dauer der Funktionsperiode endgültig beendet. Ein ehemaliges Mitglied könnte erst in der nächsten PV-Wahl wiedergewählt werden. Den Widerruf eines Verzichts lässt das Gesetz nicht zu (Schragel, PVG, § 21 Rz 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:A.25.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
22.02.2017