Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Kein Recht des Vorsitzenden auf Informationsvorsprung; erforderlicher Wissenstand der Mitglieder für BeschlussfassungRechtssatz
Die Wahrung der Vertraulichkeit in Angelegenheiten, die von Bediensteten einzelnen PV gegenüber als vertraulich bezeichnet wurden, den übrigen DA-Mitgliedern gegenüber führt dazu, dass eine gesetzeskonforme Beschlussfassung im DA nicht stattfinden kann (Schragel, PVG, § 26, Rz 7, mwN). § 22 Abs. 4 PVG und §§ 11 bis 13 der Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung (PVGO), BGBl. Nr. 35/1968, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 143/2014, lassen nämlich keinen Zweifel darüber, dass Beschlüsse eines DA nur über formelle Abstimmung in einer Sitzung nach ordnungsgemäßer Debatte gesetzmäßig zustande kommen können (Schragel, PVG, § 22, Rz 42).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:A.24.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
09.05.2017