RS Pvak 2017/1/19 A 24-PVAB/16

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Veröffentlicht am 19.01.2017
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Norm

PVG §22 Abs2
PVG §22 Abs4
PVGO §11
PVGO §12
PVGO §13

Schlagworte

Zurechnung des für das PVO gesetzte Verhalten des Vorsitzenden dem Kollegialorgan PVO; kein Recht des Vorsitzenden auf Informationsvorsprung; erforderlicher Wissenstand der Mitglieder für Beschlussfassung; gesetzwidrige Beschlussfassung nach rechtswidriger Inanspruchnahme des Dirimierungsrechts des Vorsitzenden

Rechtssatz

Es steht keinem DA-Mitglied, auch nicht dem Vorsitzenden, ein Recht auf einen Informationsvorsprung zu. Das bedeutet, dass der Vorsitzende nach PVG nicht dazu berechtigt ist, ein Mitglied des Ausschusses von einer dem Vorsitzenden zugekommenen Information vorläufig oder gänzlich auszuschalten, obwohl es diese Information verlangt (Schragel, PVG, § 22, Rz 8).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.24.PVAB.16

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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