Norm
PVG §2Schlagworte
Änderung der DiensteinteilungRechtssatz
Im vorliegenden Fall waren von der Änderung der Diensteinteilung, die aufgrund der Aufhebung der „Montagssperre“ der Justizanstalt für Besucher/innen ab Montag, 5. Dezember 2016 verfügt wurde, fünf zusätzliche Bedienstete im Wachzimmer der Justizanstalt betroffen, weshalb über diese Änderung der Diensteinteilung das Einvernehmen mit dem DA iSd § 10 PVG herzustellen gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:B.1.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
22.02.2017