Norm
PVG §10Schlagworte
Herstellung des Einvernehmens; Mitwirkungspflicht von DL und DA; keine Verpflichtung zur Beratung; Beratung dennoch sinnvoll und zweckmäßigRechtssatz
Der DA hat im vorliegenden Fall zwar einerseits vom DL eine „ausführliche Begründung“ dessen ablehnender Haltung zum Antrag vom 28. November 2016 verlangt, andererseits aber den vom Gesetzgeber im PVG vorgezeichneten Weg, zunächst im Wege der Beratung zu versuchen, zu einer Einigung zu kommen, nicht eingeschlagen, obwohl eine Beratung im persönlichen Gespräch zwischen DL und DA ohne Zweifel wesentlich besser dazu geeignet gewesen wäre, die Argumente des DL im Einzelnen kennenzulernen und das Anliegen des DA im Meinungsaustausch zwischen DL und DA umsetzen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:B.2.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
22.02.2017