Norm
PVG §10Schlagworte
Herstellung des Einvernehmens; Mitwirkungspflicht von DL und DA; keine Verpflichtung zu Beratung; Beratung dennoch sinnvoll und zweckmäßigRechtssatz
Es ist zwar richtig, dass der DA nicht verpflichtet ist, ein Beratungsgespräch zu verlangen, doch geht die Systematik des PVG davon aus, dass Beratungen sinnvoll und zweckmäßig sind, um gemeinsam ein Ergebnis zu erzielen. Auch aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Regelungen über das Beratungsgespräch den Vorgaben zum Vorlageantrag vorgelagert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:B.2.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
22.02.2017