Norm
PVG §10Schlagworte
Herstellung des EinvernehmensRechtssatz
Nach der Systematik des PVG ist dessen oberstes Ziel das Einvernehmen zwischen Dienstgeberseite und Personalvertretung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:B.2.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
22.02.2017