RS Pvak 2017/3/6 A 3-PVAB/17

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Veröffentlicht am 06.03.2017
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragslegitimation DL an PVAB

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung der Personalvertretungsaufsicht gehören auch die unmittelbar oder mittelbar zur Dienstaufsicht berufenen Vorgesetzten, die an der Erstattung einer Disziplinaranzeige gehindert sind, weil das PVO seine Zustimmung nach § 28 Abs. 2 PVG verweigert, zu jenen Personen, deren Rechte durch gesetzwidrige Geschäftsführung des zuständigen PVO verletzt sein können (Schragel, PVG, § 41, Rz 21; PVAK vom 17. Februar 1981, A 41-PVAK/80, mwN; PVAB vom 8. März 2016, A 6-PVAB/16, mwN). Diese Rechtslage trifft in gleicher Weise auch auf Dienstvorgesetzte zu, die an der beabsichtigten Versetzung eines Bediensteten durch den vom DA behaupteten Versetzungsschutz dieses Bediensteten verhindert sind. Der Antragsteller ist DL und beabsichtigt, B wegen seiner durch zwei rechtskräftige Erkenntnisse des BVwG festgestellten Dienstpflichtverletzungen der dienstrechtlichen Maßnahme der Versetzung zuzuführen. Die Antragslegitimation des DL ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.3.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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