Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragslegitimation DL an PVABRechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung der Personalvertretungsaufsicht gehören auch die unmittelbar oder mittelbar zur Dienstaufsicht berufenen Vorgesetzten, die an der Erstattung einer Disziplinaranzeige gehindert sind, weil das PVO seine Zustimmung nach § 28 Abs. 2 PVG verweigert, zu jenen Personen, deren Rechte durch gesetzwidrige Geschäftsführung des zuständigen PVO verletzt sein können (Schragel, PVG, § 41, Rz 21; PVAK vom 17. Februar 1981, A 41-PVAK/80, mwN; PVAB vom 8. März 2016, A 6-PVAB/16, mwN). Diese Rechtslage trifft in gleicher Weise auch auf Dienstvorgesetzte zu, die an der beabsichtigten Versetzung eines Bediensteten durch den vom DA behaupteten Versetzungsschutz dieses Bediensteten verhindert sind. Der Antragsteller ist DL und beabsichtigt, B wegen seiner durch zwei rechtskräftige Erkenntnisse des BVwG festgestellten Dienstpflichtverletzungen der dienstrechtlichen Maßnahme der Versetzung zuzuführen. Die Antragslegitimation des DL ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:A.3.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
06.06.2017