Norm
PVG §3 Abs1Schlagworte
Ausschließlich PVO zur Beschwerde an die PVAB wegen Verletzung des PVG durch ein Organ des DG berechtigt; keine Berechtigung einzelner PV zur Beschwerde an die PVAB wegen Verletzung des PVG durch ein Organ des DGRechtssatz
Gemäß § 41 Abs. 4 PVG kann sich ein Organ der Personalvertretung bei der Aufsichtsbehörde wegen behaupteter Verletzung dieses Bundesgesetzes innerhalb des letzten Jahres durch ein Organ des Dienstgebers beschweren. Demnach ist zu einer Beschwerde gegen ein Organ des Dienstgebers (hier: LSR) nur ein „Organ der Personalvertretung“ berechtigt. Organe der Personalvertretung sind aber nur die im § 3 Abs. 1 PVG genannten Ausschüsse und nicht ein einzelner Personalvertreter. Die Beschwerde war daher mangels Zuständigkeit der PVAB nicht in Behandlung zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:B.3.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
06.06.2017