RS Lvwg 2017/10/1 VGW-151/082/13050/2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.10.2017
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

01.10.2017

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
19/05 Menschenrechte

Norm

NAG §11 Abs2 Z3
NAG §11 Abs3
NAG §19 Abs10
NAG §19 Abs12
NAG §23 Abs2
NAG-DV §1
NAG-DV §7 Abs1 Z6
EMRK Art 8

Rechtssatz

Ohne die Erfüllung sämtlicher (allgemeiner) Erteilungsvoraussetzungen kommt ein Vorgehen nach § 23 Abs. 2 NAG nicht in Betracht, weil in diesem Fall gerade noch nicht feststeht, dass dem (sich im Ausland aufhaltenden) Beschwerdeführer der beantragte Aufenthaltstitel zu erteilen wäre.

Schlagworte

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, alle Risken abdeckender Krankenversicherungsschutz, gesetzliche Pflichtversicherung, Privatversicherung, Gleichwertigkeit, Bereitschaft, aufschiebende Bedingung, konstitutive Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.082.13050.2017

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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