Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
01.10.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs2 Z3Rechtssatz
Ohne die Erfüllung sämtlicher (allgemeiner) Erteilungsvoraussetzungen kommt ein Vorgehen nach § 23 Abs. 2 NAG nicht in Betracht, weil in diesem Fall gerade noch nicht feststeht, dass dem (sich im Ausland aufhaltenden) Beschwerdeführer der beantragte Aufenthaltstitel zu erteilen wäre.
Schlagworte
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, alle Risken abdeckender Krankenversicherungsschutz, gesetzliche Pflichtversicherung, Privatversicherung, Gleichwertigkeit, Bereitschaft, aufschiebende Bedingung, konstitutive WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.082.13050.2017Zuletzt aktualisiert am
23.10.2017