Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.04.2017Norm
FSG §7 Abs3 Z3Rechtssatz
Das Vorbeifahren an einer vor einem Schutzweg angehaltenen stehenden Kolonne mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h ohne ausreichende Sicht auf den Schutzweg, sodass vor einem den Schutzweg querenden Fußgänger nicht mehr angehalten werden kann, stellt ein Verhalten dar, das geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen.
Schlagworte
Schutzweg, Vorbeifahren, Sicht, besonders gefährliche VerhältnisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2017:LVwG.411.5.2017.R3Zuletzt aktualisiert am
19.04.2017