Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.09.2017Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke;Norm
FlVfLG Tir 1996 §1Rechtssatz
Richtet sich eine Beschwerde gegen mehrere abgrenzbare Anordnungen eines Zusammenlegungsplanes ist ein „ergänzendes“ Vorbringen im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu einer mit den im Rechtsmittel bekämpften Anordnungen in keinem Zusammenhang stehenden agrarbehördlichen Verfügung von der Prüfbefugnis des Landesverwaltungsgerichts gemäß § 27 VwGVG nicht mehr erfasst.
Schlagworte
Zusammenlegung; Besitzstand; Besitzstandsausweis; Bewertung; Bewertungsplan; vorläufige Übernahme; Zusammenlegungsplan; Abfindung; Abfindungsanspruch; Grundabfindung; Grunddienstbarkeit; Abfindungsausweis; Abfindungsberechnung; Neuordnung; Prüfbefugnis;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2017.37.0121.33Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017