Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.04.2017Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkNorm
BauG Stmk 1995 §39 Abs3Rechtssatz
Adressat eines Instandsetzungsauftrags gemäß § 39 Abs 3 BauG Stmk 1995 betreffend eine Liegenschaft des Landes Steiermark ist die Landesregierung bzw. das in der Geschäftsordnung des Landes Steiermark genannte Mitglied der Landesregierung. Die Ermächtigung einer selbständigen juristischen Person durch Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung, „die Interessen des Landes Steiermark [bezüglich des betreffenden Grundstücks] wahrzunehmen bzw. bei Behördenansuchen für den Grundeigentümer Land Steiermark zu zeichnen“, begründet weder eine Vertretungsbefugnis noch eine Zustellvollmacht für das vorliegende Instandsetzungsverfahren.
Schlagworte
Instandsetzungsauftrag, Zustellvollmacht, Zustellungsbevollmächtigter, Vertretungsbefugnis, ErmächtigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.50.25.916.2017Zuletzt aktualisiert am
27.07.2017