Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.05.2017Index
4410 Feuerpolizei, KehrordnungNorm
FGPG Stmk 2012 §24 Abs3Rechtssatz
Adressat eines feuerpolizeilichen Auftrags gemäß § 24 Abs 3 FGPG Stmk 2012 ist der Eigentümer einer baulichen Anlage, nicht jedoch eine Eigentümergemeinschaft gemäß § 2 Abs 5 iVm 18 Abs 1 WEG 2002, der nur eine auf den Bereich der Liegenschaftsverwaltung beschränkte Rechtspersönlichkeit zukommt. Somit sind nur die einzelnen Liegenschaftseigentümer, nicht jedoch die Eigentümergemeinschaft zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Vorschreibung feuerpolizeilicher Maßnahmen legitimiert.
Schlagworte
Feuerpolizeilicher Auftrag, Wohnungseigentümer, Parteistellung, BeschwerdelegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.41.17.3157.2016Zuletzt aktualisiert am
27.07.2017