TE Lvwg Beschluss 2016/11/9 KLVwG-2267/4/2016

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 09.11.2016
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten