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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
B-VG Art18 Abs2Leitsatz
Aufhebung der angefochtenen Satzungsbestimmung im AnlassfallRechtssatz
Aufhebung des §43 der Satzung 2011 der Tiroler Gebietskrankenkasse betr den Ausschluss des Ersatzes von Reise-(Fahrt)kosten im Anlassfall zu G386/2016, E v 27.06.2017.
Die angefochtene Satzungsbestimmung, die - entgegen dem um die aufgehobene Wortfolge "nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung" in §135 Abs4 ASVG bereinigten Gesetzeswortlaut - einen gänzlichen Ausschluss eines solchen Kostenersatzes vorsieht, ist nunmehr so zu beurteilen, als ob sie ohne gesetzliche Grundlage - also in Widerspruch zu Art18 B-VG - erlassen worden wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, VfGH / Aufhebung WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2017:V27.2016Zuletzt aktualisiert am
24.08.2017