RS Vfgh 2017/6/28 E1845/2016, E1866/2016

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Veröffentlicht am 28.06.2017
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Index

L4000 Anstandsverletzung, Bettelei, Ehrenkränkung, Lärmerregung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall

Leitsatz

Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im Anlassfall im Hinblick auf die verhängte Geldstrafe; im Übrigen Zurückweisung der Beschwerde

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung von Wortfolgen in der Salzburger Bettelverbots-VO vom 20.05.2015 mit E v 28.06.2017, V27/2017; Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses, soweit damit die Beschwerde gegen den Strafbescheid betr die Geldstrafe abgewiesen wurde.

Zurückweisung der Beschwerde hinsichtlich der unter einem erkannten Aufhebung des Verfallsausspruchs mangels Beschwer sowie hinsichtlich des Ausspruches über die Nichtzulässigkeit der ordentlichen Revision.

(Quasi-Anlassfall E1866/2016, E v 28.06.2017, Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses).

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2017:E1845.2016

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2017
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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