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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Fr 2016/18/0024 B 21. Februar 2017 RS 1Stammrechtssatz
Mit der Entscheidung in der Hauptsache, also der Abweisung der Beschwerde der Antragstellerin gegen die erstinstanzliche Entscheidung im Dublin-Verfahren, ist das Rechtsschutzinteresse am Fristsetzungsantrag, mit dem die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde angestrebt worden ist, jedenfalls weggefallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017200298.L02Im RIS seit
23.10.2017Zuletzt aktualisiert am
30.10.2017