RS Vwgh 2017/9/25 Ra 2017/20/0298

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2017
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §17;
B-VG Art133 Abs1 Z2;
VwGG §38;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Fr 2016/18/0024 B 21. Februar 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Entscheidung in der Hauptsache, also der Abweisung der Beschwerde der Antragstellerin gegen die erstinstanzliche Entscheidung im Dublin-Verfahren, ist das Rechtsschutzinteresse am Fristsetzungsantrag, mit dem die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde angestrebt worden ist, jedenfalls weggefallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017200298.L02

Im RIS seit

23.10.2017

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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