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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Hat das Verwaltungsgericht die Zustellung des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides an die Revisionswerberin deshalb nicht als geboten angesehen - und damit deren Parteistellung verneint -, weil die Revisionswerberin nicht als unmittelbare Nachbarin im Sinn des § 359b Abs. 1 GewO 1994 anzusehen sei, verkennt das Verwaltungsgericht, dass die Regelung über den Anschlag des Projekts in den unmittelbar benachbarten Häusern eine Kundmachungsvorschrift darstellt und die Parteistellung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht (unmittelbar) betrifft.
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar übergangenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014040014.L02Im RIS seit
24.03.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017