Norm
StPO §258 Abs1Rechtssatz
Eine auf die Behauptung eines entsprechenden Beweisverwertungsverbots gestützte Anfechtung des Urteils aus Z 5 oder Z 5a könnte nur dann Erfolg haben, wenn der Beschwerdeführer an der Geltendmachung des korrespondierenden Beweiserhebungsverbots als Verfahrensmangel gehindert gewesen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129954Im RIS seit
02.04.2015Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015