Norm
StPO §221Rechtssatz
Die Hauptverhandlung stellt nach dem System der StPO eine Einheit dar. Auch wenn sie an mehreren Verhandlungstagen stattfindet, gibt es ? sofern sie nicht gemäß § 276a zweiter Satz erster Satzteil StPO wiederholt wird ? (nur) eine Hauptverhandlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129952Im RIS seit
02.04.2015Zuletzt aktualisiert am
03.08.2016